PATIENTENINFO
Terminvereinbarung
Termine können Sie grundsätzlich telefonisch zu unseren Büroöffnungszeiten
Montag – Mittwoch von 8:00 – 12:30 Uhr; 14:30 – 17:30 Uhr;
Donnerstag von 8:00 – 12:30 Uhr; 13:00 – 16:00 Uhr;
Freitag von 8:00 – 14:00 Uhr
oder per Mail vereinbaren.
Neupatient/innen bitten wir, telefonisch mit unserem Sekretariat Kontakt aufzunehmen. Unsere Mitarbeiterinnen nehmen Ihre persönlichen Daten auf, vereinbaren mit Ihnen Termine und erklären Ihnen die Möglichkeiten der Kostenerstattung für Ihr Anliegen.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, uns eine Mail mit Ihrer Telefonnummer zu schreiben. Wir werden Sie dann schnellstmöglich zurückrufen, um Ihr Anliegen persönlich zu besprechen.
Terminabsage
Falls Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, diesen bis 24 Stunden zuvor telefonisch, über den Anrufbeantworter oder per Mail abzusagen.
Ansonsten behalten wir uns vor, diesen Termin ggf. in Rechnung stellen zu müssen.
Erster Behandlungstermin
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Behandlungstermin
- Ihre Verordnung,
- Versichertenkarte,
- evtl. Befreiungskarte für die Rezeptgebühr bei einer gesetzlichen Heilmittelverordnung,
- ein Handtuch und
- Befunde vorausgegangener Untersuchungen mit.
Nach eingehender Diagnostik erstellen wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen Behandlungsplan.
Kostenerstattung
Osteopathie ist eine Selbstzahler-Leistung, welche vom Patienten vollständig zu tragen ist. Eine Erstattung durch private Versicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfen ist abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen der Versicherungen und dem selbstgewählten Tarif. Die Rechnung erfolgt hier nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bei gesetzlich Versicherten ist eine anteilige Erstattung abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen. In den meisten Fällen ist hierzu eine ärztliche, private Verordnung „Osteopathie“ als gesetzlich Versicherter erforderlich.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer entsprechenden Kasse bzgl. der Kostenerstattung.
Unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkassen, Versicherungen, Beihilfen etc. ist der von mir in Rechnung gestellte Betrag vollständig zu begleichen. Eine etwaige Differenz des von mir gestellten Rechnungsbetrags und des Erstattungsbetrags der Krankenkassen, Versicherungen, Beihilfen etc. ist vom Patienten selbstständig zu tragen.
Auch haben Sie die Möglichkeit, bei uns Osteopathie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Alle Heilmittelleistungen – Manuelle Therapie, Physiotherapie/Krankengymnastik, Lymphdrainage, Massage und Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage – können in unserer Praxis über eine ärztliche Heilmittelverordnung im Rahmen der privaten Krankenversicherung oder auch der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Heilmittelverordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden muss, da diese ansonsten ihre Gültigkeit verliert und vom Arzt neu ausgestellt werden muss.
Darüber hinaus können alle Leistungen in unserer Praxis auch ohne ärztliche Verordnung in Form des sektoralen Heilpraktikers nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.
Bitte informieren Sie sich auch in diesem Fall bei Ihrer entsprechenden Kasse bzgl. der Kostenerstattung.