Physiotherapie
Die Physiotherapie/Krankengymnastik nutzt passive und aktive Bewegungen, welche auf mögliche Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates einwirken sollen. Dieses Therapieverfahren kann auch vorbeugend zum Einsatz kommen.
Auf Grundlage einer ärztlichen Diagnose und einer physiotherapeutischen Untersuchung werden Therapieziele festgelegt, um eine Wiederherstellung und Verbesserung der individuellen körperlichen Funktion und Leistungsfähigkeit anzustreben.
Ein gezieltes und individuell an die Bedürfnisse des Patienten/der Patientin angepasstes Übungs- und Behandlungsprogramm soll dazu dienen, die Selbstständigkeit der Person in seinem sozialen Umfeld und Alltag wieder aufzubauen oder zu erhalten.
Wer darf physiotherapeutisch behandeln?
Physiotherapie/Krankengymnastik als ärztlich verordnetes Heilmittel darf von staatlich geprüften Physiotherapeut/innen erbracht werden.
Ohne ärztliche Verordnung darf die Leistung Physiotherapie von Physiotherapeut/innen mit der Zusatzqualifikation „sektoraler Heilpraktiker“ erbracht werden.